„Feuerwache Süd“ sichert Hilfsfrist
24.11.2022
Im Vollzug des bayerischen Feuerwehrgesetzes (VollzBekBayFwG) steht geschrieben, dass eine gemeindliche Feuerwehr jede an einer Straße gelegenen Einsatzstelle in höchstens zehn Minuten nach Eingang der Meldung bei der alarmauslösenden Stelle erreichen muss.
Ende Oktober wurde die Brücke in der Hauptstraße an der Ampel aufgrund von Bauarbeiten für drei Wochen gesperrt und musste weiträumig umfahren werden. Um die sogenannte Hilfsfrist in den dahinterliegenden Ortsgebieten trotzdem einhalten zu können, wurde auf dem Parkplatz vom Waldstadion die „Feuerwache Süd“ mit drei Einsatzfahrzeugen in Betrieb genommen. So war sichergestellt, dass Einsatzstellen auf beiden Seiten der Baustelle schnell erreicht werden konnten